Einreichung: Ultraschall
Für die Kompetenz zur Fachkunde für die Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (NISV), ist das Fachkunde-Modul “Ultraschall”, gemäß § 9 Fachkunde zur Anwendung von Ultraschall Absatz 1 NISV vom 29.11.2018, notwendig.
Arbeiten Sie mit einem Ultraschallgerät, benötigen Sie diesen Fachkundenachweis, um die von Ihnen angebotenen Behandlungen weiter durchführen zu dürfen.
Im ersten Schritt müssen wir Sie zur Antragseinreichung für Ihren Prüfungsplatz bitten. Dazu sind Dokumente, wie z.B. der Personalausweis, nötig. Wenn dies erfolgreich beendet wurde, kann die Prüfung gebucht und ein Platz reserviert werden.
Vorraussetzungen: Zu diesem Kurs wird ein Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers benötigt sowie sind eine der folgenden Vorraussetzungen nötig:
- staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert
- Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert
- Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert
- am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren
- Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde