Einreichung: EMF zur Stimulation
Für die Kompetenz zur Fachkunde für die Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (NISV), ist das Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ gemäß § 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation Absatz 1 NISV vom 29.11.2018, eine wichtige Grundlage. Sie setzten Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte ein und nutzen diese zur Stimulation? Um dies auf einer optimal ausgebildeten Ebene weiter tun zu dürfen, benötigen Sie diesen Fachkundenachweis.
Im ersten Schritt müssen wir Sie zur Antragseinreichung für Ihren Prüfungsplatz bitten. Dazu sind Dokumente, wie z.B. der Personalausweis, nötig. Wenn dies erfolgreich beendet wurde, kann die Prüfung gebucht und ein Platz reserviert werden. Vorraussetzungen: Zu diesem Kurs wird ein Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers benötigt sowie sind eine der folgenden Vorraussetzungen nötig:
- C Lizens als Trainer oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens 120 Lerneinheiten
- Lizens als Überungsleiter oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens 120 Lerneinheiten
- vergleichbare Ausbildung der EU