Einreichung: EMF in der Kosmetik
Für die Kompetenz zur Fachkunde für die Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (NISV), ist das Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“, gemäß § 6 Fachkunde zur Anwendung von Hochfrequenzgeräten Absatz 1 NISV vom 29.11.2018, notwendig. Hochfrequente elektromagnetische Felder eröffnen Ihnen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten in der Kosmetik. Um diese jedoch weiter anbieten und ausüben zu dürfen, benötigen Sie den genannten Fachkundenachweis.
Im ersten Schritt müssen wir Sie zur Antragseinreichung für Ihren Prüfungsplatz bitten. Dazu sind Dokumente, wie z.B. der Personalausweis, nötig. Wenn dies erfolgreich beendet wurde, kann die Prüfung gebucht und ein Platz reserviert werden.
Vorraussetzungen: Zu diesem Kurs wird ein Schulungsnachweis eines – durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle – anerkannten Schulträgers benötigt sowie sind eine der folgenden Vorraussetzungen nötig:
- staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert
- Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert
- Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert
- am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren
- Grundkurs der Haut und deren Anhangsgebilde
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